ARBEITSBEWILLIGUNGEN

Sie brauchen sich nicht um die ge-
setzlichen Grundlagen zu kümmern.
Das ist unser Job.
Am 1. Juni 2002 ist das Personenfreizügig-
keitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft getreten. Bestimmt sind für Sie die Kriterien eines Job-Profils Ihrer ausländischen Arbeitskraft weit wichtiger, als das unumgängliche Know-how über die Auslegung gesetzlicher Grundlagen sowie detaillierte Kenntnisse des komplexen Bewilligungsprozederes.


Welche Art von Bewilligung Ihrem
HR-Bedürfnis am besten entspricht, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Je nach Staatsangehörigkeit, Job-Profil und erwünschter Funktion gelten entsprechend differenzierte Regelungen der VEP- oder BVO-Verordnung, die von den Kantonen eingehalten werden müssen. Das heisst, es gibt weit über ein Dutzend unterschiedlicher Bewilligungsarten. Wir finden in jedem Fall die beste Lösung für Sie.


Persönlich, professionell, rasch und kostengünstig erledigen wir jede Art von Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der ganzen Schweiz.

für Kurzaufenthalter
für Daueraufenthalter
für Praktikanten, Studenten
für Stagaires
für Doktoranden
für Grenzgänger und Umwandlung von Grenzgängerbewilligungen

Übrigens für Sie die beste Lösung auch bei Grenzfällen zu finden, ist für uns eine ganz spezielle Herausforderung. Testen Sie uns!

Welche Behörde oder welche Anlauf-
stelle für welche Prüfung zuständig ist, können Sie getrost uns überlassen.
Ob Prüfung für Arbeits- oder Aufenthaltsgesuche, wir kennen nicht nur die geografischen Zuständigkeitsgebiete und die entsprechenden Kompetenz-trennungen, sondern auch die präzisen Gesuchsabläufe und die Zuständigkeiten innerhalb der verschiedenen Behördenstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gesuche unverzüglich und ohne Umwege an die richtige Stelle kommen. Und dort auch so rasch als möglich behandelt werden.


Warum und wie Sie von einem optimalen Preis-/Leistungsverhältnis profitieren können.
Damit Sie von Anfang an Klarheit haben und budgetieren können, bieten wir unsere Leistungen zu Fixpreisen an. Sie richten sich nach Art und Anzahl der Bewilligungen. Wenn Sie Ihre bis anhin effektiv entstandenen Aufwände unseren Fixpreisen gegenüberstellen, kommen wir bestimmt ins Geschäft. Je nach Ihrem Bedürfnis bieten wir gerne Hand zu präzis definierten Rahmenver-einbarungen für Grossprojekte oder für ein komplettes Co-sourcing an uns. Wenn spezifische Beratungsleistungen erwünscht sind, arbeiten wir auch nach Aufwand zu einem vereinbarten Stundenansatz. Aus Gründen der Vertraulichkeit im personellen Bereich veröffentlichen wir keine Preise im Internet.

Verlangen Sie unsere Preisliste.